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Fallbeispiele zur Unfallversicherung:
Fallbeispiel 1
Endlich Feierabend…! Herr X kommt müde und gestresst nach Hause.
Für heute reicht es.
Genervt bereitet er sein Abendessen zu. Zuerst etwas Fett in der Pfanne erhitzen und dann…
…das Telefon klingelt, Herr X eilt ins Wohnzimmer.
Herrn X´s Freund Axel ist dran und die beiden unterhalten sich angeregt über die gestrige Pleite
ihres Lieblingsvereins. Plötzlich vernimmt Herr X einen merkwürdigen Geruch.
Herr X sieht entsetzt, wie seine Küche brennt. Nach vergeblichen Löschversuchen verlässt Herr X
fluchtartig seine Wohnung und gelangt über das Treppenhaus schließlich ins Freie.
Herr X hat sich Verbrennungen an beiden Unterarmen zugezogen und sich beim Verlassen des Hauses auf
der Treppe das Bein gebrochen.
Im Rahmen der Unfallversicherung hat Herr X ein Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld in Höhe von
25,- EUR versichert. Für den 14-tägigen, stationären Aufenthalt in der Uniklinik erhält Herr X zunächst eine
Entschädigung in Höhe von 700,- EUR.
1 Jahr später hat Herr X immer noch Beschwerden und meldet den Invaliditätsanspruch bei der
Versicherungsgesellschaft an.
Wichtig ist hierbei: Die Invalidität ist
- innerhalb 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten und
- innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und
- innerhalb von 36 Monaten von Herrn X bei der Gesellschaft geltend gemacht worden.
Der begutachtende Mediziner kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass das verletzte Bein von Herrn X
zu 1/10 dauerhaft in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt bleiben wird. Ausgehend von 80% gemäß
Gliedertaxe der Produktlinie VARIO Vollschutz für das Bein, errechnet sich demnach ein Invaliditätsgrad
von 8%. Bei einer Invaliditätssumme von 100.000,- EUR ergibt das eine Entschädigung in Höhe von 8.000,-
EUR, die umgehend zur Auszahlung gelangt.
Abwandlung für eine Entschädigung mit Progression:
Der Heilungsverlauf ist nicht wie erwartet und das verletzte Bein ist vollständig funktionsunfähig.
Die vereinbarte Versicherungssumme bei Invalidität beträgt 100.000 EUR. Infolge eines Unfalls erleidet der
Versicherte einen Dauerschaden mit einem Invaliditätsgrad von 80 %.
Entschädigung bei normaler Invaliditätsleistung:
80 % von 100.000 EUR = 80.000 EUR
| bis 25 % |
(Faktor 1) |
1 x 25 % von 100.000 EUR |
= 25.000 EUR |
| 26-50 % |
(Faktor 2) |
3 x 25 % von 100.000 EUR |
= 75.000 EUR |
| 51-80 % |
(Faktor 3) |
5 x 30 % von 100.000 EUR
|
= 150.000 EUR |
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= 250.000 EUR |
Entschädigung bei 350 %-Progression:
Fazit:
In unserem Beispiel erhält der Kunde bei gleicher Invaliditätsgrundsumme eine um 312,5 % höhere Leistung.
Fallbeispiel 2
Frau AB kam gerade von der Arbeit nach Hause als sie sich was zu essen machen wollte.
Durch eine Unachtsamkeit ihrerseits kam Sie beim bedienen der Brotschneidemaschine mit dem Zeigefinger
der rechten Hand in das rotierende Messer.
Ihr Mann bekam diesen Unfall mit und brachte sie in ein Klinikum.
Das Endglied am rechten Zeigefinger musste durch diesen Unfall entfernt werden.
Im Rahmen ihrer Unfallversicherung hat Frau AB ein Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld in Höhe von
30,- EUR versichert. Für den 5-tägigen, stationären Aufenthalt in der Klinik erhält Frau AB zunächst eine
Entschädigung in Höhe von 300,- EUR.
Da das Endglied vom Zeigefinger nicht mehr angenäht werden konnte, kann dieser nach der Gliedertaxe
der Produktlinie VARIO Vollschutz abgerechnet werden.
Durch die Entfernung des Endgliedes ergibt sich für den Zeigefinger eine dauernde Beeinträchtigung von
1/3. Ausgehend von 20% nach Gliedertaxe für den Zeigefinger, ergibt sich ein Invaliditätsgrad von 6,67%.
Bei einer Invaliditätssumme von 80.000,- EUR ergibt das eine Entschädigung in Höhe von 5.336,- EUR, die
umgehend zur Auszahlung gelangt.
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