Schadeninformation
Schnelle und einfache Schadenaufnahme

Im Schaden- oder Leistungsfall kommt es oftmals auch auf schnelle Unterstützung und Verlässlichkeit an.
Da ist es besonders wichtig, dass sämtliche relevante Daten im Fall der Fälle direkt an uns, Ihren Versicherungsmakler, gesendet werden.

Da bei der Vielzahl an unterschiedlichen Schadenarten immer wieder unterschiedliche Angaben benötigt werden, haben wir hier Ihnen auf den folgenden Seiten für den Großteil der möglichen Schäden eine kleine Hilfestellung erstellt, damit auch wirklich keine Angabe vergessen werden kann.


Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da:

07231 207090  |  info@mg-denzer.de

Schäden im Überblick

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Bei Personenschäden informieren Sie bitte immer sofort die Polizei.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche!
  • Leiten Sie Schriftstücke mit Schadenersatzforderungen umgehend an uns bzw. den Versicherer weiter.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollte dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht!

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Informieren Sie die Feuerwehr, sofern es sich um einen größeren Brand gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache bzw. den Brandherd.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagsstelle des Blitzes (sofern erkennbar).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

 

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuleitung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

 

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasungen, etc.).
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten usw. sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei, als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle abhanden gekommenen oder möglicherweise beschädigten und zerstörten Sachen aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Ergänzungen an einer Stehlgutliste meist nicht akzeptiert werden.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

 

  • Markieren Sie die erreichten Wasserstände und fotografieren Sie Wände und beschädigte Gegenstände.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen (Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung von Gebäude und beschädigten Gegenständen), um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Lassen Sie elektrische Geräte zur eigenen Sicherheit überprüfen, bevor diese wieder in Gang gesetzt werden.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Sofern möglich, bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Beginnen Sie erst mit dem Auspumpen des Kellers oder Gebäudes, wenn der Wasserstand außen sinkt, da sonst Unterspülung oder Aufschwemmung drohen und Risse im Mauerwerk entstehen können oder sogar die Statik des Gebäudes beeinträchtigt werden kann.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

 

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die beschädigten Sachen Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Erwarten Sie, dass Ihnen aus dem Schaden an Ihrer Anlage ein Minderertrag oder gar ein Ertragsausfall entsteht, fügen Sie bitte Kopien der Abrechnungen Ihrer Einspeisevergütungen der letzten zwölf Monate sowie ursprüngliche Ertragsprognosen bzw. Gutachten Ihren Schadenunterlagen an den Versicherer bei

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück.
  • Reichen Sie einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens ein.
  • Fertigen Sie aussagekräftige Schadenfotos an.
  • Ebenso die polizeiliche Anzeigebestätigung mit Tagbuchnummer der Polizei bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft.
  • Schätzen Sie die Schadenhöhe (unverbindlich).

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  • Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück.
  • Ebenso die Bescheinigung über Erstattung einer Strafanzeige mit der Tagebuchnummer der Polizei und der Anschrift der aufnehmenden Stelle.
  • Reichen Sie den Erstanschaffungsbeleg des Fahrrades ein.
  • Reichen Sie ALLE Schlüssel von der Fahrradsicherungsanlage ein (z. B. Schloss).
  • Melden Sie das „Abhandenkommen“ dem örtlichen Fundbüro und fragen nach ca. 3 Wochen nach.
  • Ist kein Original-Anschaffungsbeleg vorhanden, reichen Sie eine Zweitschrift ein oder Fotos / Gebrauchsanweisung, Fahrradpass etc.

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  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Sofern der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze von ca. 700 Euro liegt, können Sie in der Regel einen Gutachter beauftragen. Wir empfehlen hier jedoch grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Versicherer.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
     

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  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine "Wildbescheinigung" vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz oder wenn ein Sicherungsschein existiert, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem Versicherer abzustimmen!

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

 

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Lassen Sie sich folgende Unterlagen aushändigen: ärztlicher Bericht, Entlassungsbericht, Bescheinigung Krankenhausaufenthalt (mit Diagnose).
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück.
  • Fertigen Sie Fotos an, die eine Beschädigung erkennen lassen sowie die Gegebenheiten der Baustelle wiedergeben.
  • Reichen Sie ein Leistungsverzeichnis/Erstangebot für die beschädigten Sachen ein.
  • Reichen Sie Kostenvoranschläge zur Schadenbeseitigung ein.

Warum zu uns?

Deshalb sind Sie bei uns in guten Händen

Versicherungen kann man heutzutage überall abschließen: Bei Vertretern von Versicherungsgesellschaften, bei Banken, direkt bei Versicherern oder mit wenigen Klicks irgendwo im Internet.

Warum sollten Sie dann trotzdem einen Versicherungsmakler aufsuchen - und dann noch uns?

Das ist schnell erklärt: Entweder sind Sie bei Abschluss und im Schadensfall auf sich allein gestellt (z. B. beim Onlineabschluss) oder Sie haben einen Betreuer, der nicht Sie, sondern sein Versicherungsunternehmen vertritt - das steckt beim Vertreter ja bereits in der Berufsbezeichnung.

Nur bei einem Versicherungsmakler sind Sie der Auftraggeber für eine zu erbringende Dienstleistung.
Nur bei einem Versicherungsmakler stehen Sie und Ihr Auftrag tatsächlich im Mittelpunkt, behalten immer alle Zügel in der Hand und geben den Takt vor:

Ob es lediglich um die Absicherung eines einzelnen Risikos geht, oder um die ganzheitliche Beratung unter Einbeziehung des bestehenden Versicherungsschutzes (auch den Ihrer Angehörigen) - Sie allein bestimmen den Auftragsumfang!

Sie bestimmen, wie wir Ihre Dienstleistungen erbringen sollen - Ob persönlich bei uns im Büro, am Telefon, online oder per Mail - wir sind offen für alle Arten der Kommunikation.
 

Wir analysieren mit Ihnen Ihre persönlichen Risiken, planen gemeinsam mit Ihnen den Umfang der Risikoabdeckung und empfehlen für Sie geeignete Versicherer und Policen. Durch unsere Unabhängigkeit und den Zugriff auf eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften sind wir in der Lage, Ihnen preis-/leistungsstarke Lösungen anbieten zu können.

Bei uns stehen Sie nicht im Regen, wenn der Schadens- und Leistungsfall eintritt. Im Gegenteil - gerade dann profitieren Sie im Besonderen von uns! Wir begleiten die Schadenregulierung von A-Z, wenn Sie es wünschen. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Sie auch die Leistung erhalten, die Ihnen zusteht - ohne viel Aufwand. Versprochen!

Sie bestimmen, wie intensiv wir Sie beraten. Gerne sprechen wir einmal jährlich Ihr Versicherungspaket durch, ob es Veränderungen bei Ihnen, andere Sichtweisen zur Risikoeinschätzung oder bessere Produkte bzw. Anpassungsbedarf am Markt gibt - aber nur, wenn Sie dies wünschen und bei uns anfordern! Wir halten uns gerne zurück und informieren Sie z. B. nur durch Newsletter oder wenn Sie uns rufen. Wir gehen Ihnen nicht auf den Wecker - sondern sind Ihr Berater in allen Versicherungsfragen.

Unsere Leistung ist nicht kostenlos, denn sie ist sehr wertvoll! Da jedoch die Versicherer durch uns als Versicherungsmakler u. a. eigene Vertriebskosten sparen (z. B. gesellschaftseigene Vertreter, Banken, Werbung, Onlinevergleichsportale), ist es branchenüblich, dass die Versicherungsmakler eine sogenannte Maklercourtage erhalten. Ihnen entstehen neben der regelmäßig zu entrichtenden Versicherungsprämie jedoch keine zusätzlichen Kosten für unser umfassendes Dienstleistungsangebot, sofern nicht separat für bestimmte Leistungen vorab eine Servicepauschale oder Honorar vereinbart wurde.

Erleben Sie selbst, weshalb sich unsere vielen zufriedenen Kunden so gut aufgehoben fühlen

Um unseren Kunden maximalen Service bieten zu können, nutzen wir auch die Dienstleistungen der VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG (VEMA eG). Durch das "gemeinsame" Einkaufen der mehr als 4.562 Versicherungsmaklerbetrieben in ganz Deutschland, können wir Ihnen häufig Sonderkonditionen anbieten, die sich vom Markt abheben. Wir beachten bei unserer Produktauswahl auch die Erfahrungen der Kollegen in der Schadens- und Leistungsbearbeitung. Denn weder Sie noch wir wollen bei einem Versicherer abschließen, der nur deshalb günstig sein kann, weil er sich bei der Schadenregulierung knausrig zeigt.

Dank des Weiterbildungsangebots der VEMA eG können wir unser Fachwissen kontinuierlich auf einem aktuellen Stand halten und ggf. auch noch weiter ausbauen. So bleiben wir dauerhaft der kompetente Ansprechpartner in Versicherungsdingen, den Sie verdient haben und erwarten dürfen.

Partner bzw. Genosse der VEMA eG können nur Partnerbetriebe werden, die bestimmte Aufnahmevoraussetzungen erfüllen. Ein "VEMA-Makler" muss über mehrjährige Berufserfahrung verfügen und nachweislich wirtschaftlich gesund sein. Auch müssen mehr als eine versicherungsfachlich kompetente Person im Team vorhanden sein, damit Sie als Kunde immer einen versierten Ansprechpartner zur Seite haben, der helfen kann - auch, wenn z. B. der Chef eines Maklerbüros krankheitsbedingt einmal länger ausfallen sollte. Wir erfüllen diese Aufnahmevoraussetzungen für Qualitätsmakler - einer der Gründe, weshalb Sie bei uns in guten Händen sind.

Erfahrungen aus der Praxis

Leistungsbeispiele Privat / Gewerbe

1

Privat

In den vielen Jahren unserer Tätigkeit als Versicherungsmakler haben wir bei Kunden leider bereits häufiger feststellen müssen, wie wichtig eine Betreuung durch einen engagierten Betreuer ist, der fachlich auf der Höhe der Zeit ist. Leider mussten die Betroffenen oft erst "Lehrgeld" bezahlen, bevor sie sich an uns wandten. Viele der Probleme, von denen wir Ihnen berichten möchten, konnten wir übrigens oft ohne Mehrprämie dauerhaft lösen.

Privathaftpflicht

Ein Familienvater hat online eine billige Privathaftpflicht für seine Familie und sich abgeschlossen. Bei einem Familienbesuch gingen die beiden Kinder (5 und 6) in den dortigen Garten zum spielen. Aus dem Spielen wurde Zündeln in der Gartenhütte, was letztlich zu einem Brand führte. Da nicht darauf geachtet wurde, dass auch Schäden durch deliktunfähige Kinder in der Haftpflicht mit abgesichert sind und den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden konnte, wurde der entstandene Schaden auch nicht vom Haftpflichtversicherer ersetzt. Der nicht regulierbare Schaden in vierstelliger Höhe trübte natürlich das Familienglück enorm.


Hausrat

Bei einem älteren Ehepaar stießen wir auf eine Hausratpolice für die gesamte Einrichtung ihres Hauses (125 qm Wohnfläche). In diesem Vertrag fiel die sehr niedrige Versicherungssumme von nur 20.000 Euro auf. Auf Anfrage, wieso man denn so eine geringe Absicherung gewählt hätte, meinte man, dass "die alten Sachen doch inzwischen doch nicht mehr wert seien" und ihr verstorbener Vertreter hätte das für ausreichend erachtet. Wir erklärten beiden, dass beim Totalschaden einer Sache der Neuwert gezahlt wird. Damit man sich eben etwas Neues kaufen kann. Die vorhandene Summe sei allein mit der Wohnzimmereinrichtung, Kleidung und etwas Schmuck bereits voll. Es bestand also eine massive Unterversicherung. Im Schadensfall wären so bestenfalls 25 % vom Versicherer übernommen worden - mehr vom tatsächlichen Versicherungswert hatten die Kunden bisher ja auch nicht abgesichert.


Unfallversicherung

Eine Kundin, die in der Freizeit aktiv Handball im Verein spielt, interessierte sich für eine Unfallversicherung. Sie hatte von einer Arbeitskollegin einen Versicherer empfohlen bekommen, bei dem jene selbst versichert war, und auch schon ein Angebot angefordert, das sie uns zum Beratungstermin mitbrachte. Nach Durchsicht der Bedingungen konnten wir sie darauf hinweisen, dass über diesen Tarif kein Schutz für Unfallschäden, die ihr aus Eigenbewegung heraus zustoßen würden, bestehen würde. Wir erinnerten an den Fall des Handballers Joachim Deckarm, der 1979 bei einem Spiel hart stürzte und sich ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zuzog. In der Folge lag er mehrere Monate im Koma und ist bis heute auf fremde Hilfe angewiesen.
Bei diesem prominenten Fall spielte die Eigenbewegung als Ursprung zwar keine Rolle - der Fall zeigt aber auf, wie schnell ein Sturz im Sport zu dauerhaften Problemen führen kann. Ein Sturz aus der Eigenbewegung heraus wäre z. B. wenn man während eines Spurts mit dem Fuß umknickt.
Ein Angebot, das auch wirklich zum Bedarf der Kundin passte, konnten wir zu einer Prämie in ähnlicher Höhe unterbreiten.


Rechtsschutz

Über eine Empfehlung eines Kunden kam ein junger Mann zu uns, der nach Beendigung seines Studiums für zwei Jahre in München geblieben war, um dort zu arbeiten. Als er einen Job in der alten Heimat gefunden hatte, kündigte er natürlich die Wohnung. Da hinsichtlich des Renovierungsbedarfs der Wohnung unterschiedliche Ansichten zwischen ihm und dem Vermieter bestanden, weigerte sich der Vermieter, die Kaution an ihn zurück zu zahlen. Als der junge Herr keine andere Lösung sah, als einen Anwalt einzuschalten, stellte er fest, dass weder im Rechtsschutz, den er bei einem Automobilclub abgeschlossen hatte, noch im Rechtsschutz, den er über seine Gewerkschaft genoss, entsprechende Deckung bestand. Für den aktuellen Fall konnten wir nur auf die Prozesskostenhilfe bei Gericht verweisen. Für künftige Fälle konnte der Schutz durch uns gerichtet werden.


Wohngebäude

Ein Kunde, den wir bereits seit mehreren Jahren umfassend betreuen, kaufte ein gebrauchtes Haus bei sich im Ort. Über die Jahre war es gut in Schuss gehalten worden und genoss in den letzten Jahren verschiedene Modernisierungen. Bei Durchsicht der Brandversicherung, die er mit dem Haus übernommen hatte, stellten wir fest, dass der dort angegebene 1914er Wert unmöglich stimmen konnte. Hier waren weder ein Anbau, noch der Ausbau des Dachgeschosses oder die Fotovoltaikanlage nachgemeldet worden. Wir werteten das Haus neu ein und berichtigten den Wert, damit im Schadensfall keine Unterversicherung drohte und die Entschädigungsleistung gekürzt wird.

Überspannungsschäden waren in den alten Bedingungen, die dem ursprünglichen Vertrag zugrunde lagen übrigens auch noch nicht mit abgesichert. Wichtiger Schutz für Leitungswasser-, Sturm- und Elementarschäden fehlt bisher ebenfalls gänzlich. Für die Fotovoltaikanlage entschied sich der Kunde übrigens für den umfangreicheren Schutz einer speziellen Fotovoltaikversicherung, die auch für den Ertragsausfall nach einem Schaden aufkommt.


Berufsunfähigkeit

Eine Kundin brachte ihren Bruder mit zu uns, da dieser Probleme mit seiner Berufsunfähigkeitsversicherung hatte. Diese hatte er vor zwölf Jahren für kleines Geld bei seiner Hausbank abgeschlossen. Die Rentenhöhe schien ihm damals ausreichend hoch, um einen Monat überbrücken zu können. In der Zwischenzeit hatte er aber geheiratet, ein Kind kam zur Welt und er war im Job in leitende Funktion aufgestiegen. Nun war bei ihm Parkinson diagnostiziert worden. Deshalb und auch, weil ein weiteres Kind unterwegs war, machte er sich nachvollziehbarerweise Gedanken zur Absicherung seiner Familie. Dabei war er auch über den recht überschaubaren Berufsunfähigkeitsschutz gestossen, der nun definitiv zu niedrig ausfiel, um der Familie finanzielle Sorgenfreiheit zu sichern. Der Versicherer hätte einen Aufstockungsantrag aufgrund der Diagnose abgelehnt. Über die verschiedenen Möglichkeiten zur Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung hatte ihn bisher noch nie jemand aufgeklärt. Mit einem vernünftigen Betreuer und regelmäßigem Austausch wäre das Problem der mangelhaften Absicherung und der Unmöglichkeit, eine Aufstockung zu erwirken, gar nicht aufgetreten. Zumindest zur Geburt des zweiten Kindes konnten wir dabei helfen, eine gewisse Anpassung zu erreichen.


Krankenzusatzversicherung

Dass fünf nach zwölf zu spät und 100 % nicht immer wirkliche 100 % sind, musste der Freund einer anderen Kundin erfahren. Er hatte Fernsehwerbung gesehen und spontan einen Zahnzusatztarif abgeschlossen, der viel versprach. Als er ein Jahr später die Rechnung für ein Implantat einreichte, wurde lediglich der offene Betrag für den Behandlungsumfang erstattet, den seine Krankenkasse akzeptiert und für den diese zugezahlt hatte. Diese 100 % (Kassenleistung) waren aber deutlich weniger, als 100 % der ihm vorliegenden Rechnung. Unserer Kundin konnten wir einen Tarif empfehlen, der auch privatärztliche Leistungen für Implantate u. ä. mit erstattet.

2

Gewerbe

Firmen benötigen in der Regel einen recht umfangreichen Schutz für die vielen Bereiche, in denen der Erfolg oder sogar das Überleben eines Unternehmens gefährdet werden kann. Daher stoßen wir bei Firmen auch häufiger gleich auf mehrere Probleme, wenn wir den Auftrag erhalten, bestehende Verträge zu überprüfen. Viele dieser Probleme rühren sicherlich daher, dass Ausschließlichkeits- oder Bankvertreter im Bereich der gewerblichen Versicherungen häufig nicht so trittsicher sind. Daher wird oftmals zur ersten Bewertung ein Gewerbespezialist des Versicherers, den man vertritt, mit herangezogen. Bei der weiteren Betreuung des Firmenkunden wirkt dieser Spezialist aber nicht mehr weiter mit - entsprechend wahrscheinlich ist es, dass der Schutz rasch veraltet bzw. einfach nicht mehr zu neuen Gegebenheiten passt.

Ein schönes Beispiel dafür sind die Auffälligkeiten, die wir nach Übernahme eines Maklermandats bei einem metallverarbeitenden Betrieb mit rd. 50 Beschäftigten im Rahmen der Überprüfung feststellen mussten:

Betriebsbeschreibung

Die Betriebsbeschreibung war unvollständig, denn Montagetätigkeiten auf fremden Grundstücken waren nicht genannt. Daher bestand faktisch keine Versicherungsschutz bei Montagetätigkeiten, obwohl diese bereits seit Jahren - zum Glück schadenfrei - ausgeführt wurden.


Bearbeitungsschäden

Schäden, die der Kunde an Werkzeugen verursacht hatte, die ihm zur Veredlung von Auftraggebern überlassen wurden, waren nicht mitversichert. Für solche Bearbeitungsschäden hätte der Betrieb selbst aufkommen müssen.


Doppelversicherung

...und dennoch Deckungslücke:
Hinsichtlich der Privathaftpflicht war der Inhaber doppelversichert: Im Rahmen der Betriebshaftpflicht und über einen separaten, privaten Vertrag bei einem anderen Versicherer. Dafür hatte er aber für sein vermietetes 6-Familienwohnhaus keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Wenn beispielsweise seine Mieter nicht Schneeräumen und sich ein Passant verletzt oder dessen Habe beim Sturz zu Schaden kommt, haftet der Inhaber mit seinem Privatvermögen.


Umweltschäden

Im Rahmen der Umweltdeckung war nur der Heizöltank deklariert worden. Die Ölabscheider und die Altölsammelstation fehlten in den Angaben. Wäre die Altölsammelstation zum Beispiel durch den Aufprall eines Staplers leckgeschlagen worden und ausgelaufen, wären alle Folgekosten nicht vom Versicherer getragen worden. Im Umweltbereich sind die Kosten für z. B. Kontamination oft immens und können für eine Firma zum existenziellen Problem werden.


Unterversicherung

In der Feuerversicherung war die Versicherungssumme seit Jahren nicht mehr geprüft und die aktuellen Verhältnisse angepasst worden. Es bestand inzwischen eine erhebliche Unterversicherung. Im Schadensfall wäre die Entschädigungsleistung im Verhältnis gekürzt worden. Das Unternehmen hätte dadurch einen großen Teil des Schadens selbst tragen müssen.


Vereinbarte Sicherungen

Der vor ca. 10 Jahren gestellte Antrag enthielt den Vermerk, dass alle Türen mit bündigen Sicherheitsschlössern ausgestattet seien. Mehrere Außentüren hatten allerdings nicht bündige Zylinderschlösser und das Hallentor war nur einfach durch Innenriegel abschließbar.
Werden vereinbarte Sicherungen nicht angebracht und es kommt zum Schadensfall, ist der Versicherer leistungsfrei und muss nicht für den entstandenen Schaden eintreten.


Betriebsunterbrechung

Der Betrieb hatte auch eine Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung, damit in der Folge eines Brandschadens das finanzielle Überleben gesichert ist. Nach einem größeren Schaden vergeht nicht selten viel Zeit, bis der Betrieb wieder wie gewohnt arbeiten kann (Aufräumen, Abreißen, Baugenehmigungen einholen, neu bauen,…). Die Haftzeit wurde hier sogar mit sinnvollen 24 Monaten gut gewählt - es wurde aber nur der Rohertrag für 12 Monate gemeldet! Im Schadensfall hätte dies zu einer Kürzung der Entschädigung um ganze 50 % geführt.

In Zusammenarbeit mit der VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG haben wir eine ServiceApp entwickelt.

Unsere VEMA-Makler-App

Mit der App können Sie...

...einen Schaden schnell und unkompliziert melden. Einfach eine Sprachnachricht, Fotos oder Video erstellen und uns senden. So können Sie z.B. am Unfallort mit Ihrem Unfallgegner ein Sprachprotokoll aufnehmen - und das Ganze sehr unkompliziert. Und der Schadenort wird gleich mitgeliefert.

...uns beauftragen, eine Rechnung oder Police zu prüfen - egal ob diese über uns abgeschlossen wurde oder nicht. Einfach abfotografieren und uns zusenden. Wir melden uns - garantiert.

...Push-Nachrichten von uns empfangen, mithilfe derer wir Sie über Neuigkeiten, Wissenswertes oder wichtige Veränderungen informieren können.

...jederzeit mobil auf die große Auswahl an Landingpages zugreifen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.

...uns jederzeit über die Kontaktdaten erreichen und natürlich ganz unkompliziert eine Beratung von uns anfordern - ein Klick und wir melden uns bei Ihnen!


Bitte suchen Sie in beiden Stores unter dem Stichwort VEMA MaklerApp.

Nach der Installation müssen Sie einmalig eine Anmeldung vornehmen:

    

Google Play Code: mgdenzer  |  App Store Benutzername: VEMA Code: mgdenzer 
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